Lernen Sie die zahlreichen Promotionsmöglichkeiten auf unterschiedlichsten Gebieten kennen
Gehen Sie den ersten Schritt in Richtung Promotion mit unserem Master of Business Administration
We only arrange doctoral courses that are assigned to the third stage of the Bologna Agreement.
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Wir vermitteln ausschließlich Promotionsstudiengänge, die der dritten Stufe des Bologna-Abkommens zugeordnet sind.
Somit besteht Rechtssicherheit, dass nach erfolgreicher öffentlicher Verteidigung der Dissertation, der verliehene Titel auch rechtmäßig geführt werden kann.
Das Verfahren richtet sich in erster Linie an Personen mit naturwissenschaftlichem Hintergrund. Darüber hinaus ist es auch Absolventen aus allen anderen Fachbereichen möglich, dieses Verfahren zu initiieren und ein interdisziplinäres Thema zu bearbeiten.
Die Verfahren werden stets bei allen Pflichtterminen durch unsere Experten persönlich begleitet und in organisatorischen Belangen betreut. Während der gesamten Dissertationsdauer steht Ihnen NEPROM als Ansprechpartner zur Seite.
AbsolventInnen dieses Verfahrens erwerben den Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation und benötigen keine Habilitation, um sich für eine ordentliche Professur zu bewerben.
Voraussetzungen
Die Zulassung und der Promotionsablauf werden ausschließlich durch unsere Partneruniversitäten bestimmt. Nach Übermittlung Ihrer Urkunden prüfen wir im Vorfeld die Möglichkeit der Zulassung zum Promotionsverfahren. Es gelten folgende Richtlinien:
Ablauf
1. Benötigt werden folgende Unterlagen:
2. Nach Überprüfung Ihrer übermittelten Dokumente werden diese an unsere Partner-Universität weitergeleitet. Sie erhalten von uns innerhalb von sechs Wochen einen Bescheid über die Zulassung zum Verfahren.
3. Persönliche Vorstellung beim möglichen Doktorvater/-mutter
4. Aufnahmeprüfung mündlich und schriftlich und Einschreibung an der Partner-Universität
5. Nach 4 Semestern wird die Disputation abgelegt; diese besteht aus der Vorstellung der Dissertationsschrift und einer Prüfung in fünf Fächern aus dem Bereich Naturwissenschaften.
5. Im achten Semester ist die Beendigung des Verfahrens durch das Rigorosum (Defense) möglich.
7. Promotionsfeier mit Überreichung der Urkunde.
Änderungen des Studienablaufes seitens der Universität vorbehalten.
Nähere Informationen zum Verfahren und zu den Kosten erteilen wir Ihnen gern auf Anfrage.
Das Verfahren richtet sich in erster Linie an Personen mit agrarwissenschaftlichem Hintergrund. Darüber hinaus ist es auch Absolventen aus allen anderen Fachbereichen möglich, dieses Verfahren zu initiieren und ein interdisziplinäres Thema zu bearbeiten.
Die Verfahren werden stets bei allen Pflichtterminen durch unsere Experten persönlich begleitet und in organisatorischen Belangen betreut. Während der gesamten Dissertationsdauer steht Ihnen NEPROM als Ansprechpartner zur Seite.
AbsolventInnen dieses Verfahrens erwerben den Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation und benötigen keine Habilitation, um sich für eine ordentliche Professur zu bewerben.
Voraussetzungen
Die Zulassung wird ausschließlich durch unsere Partner-Universität bestimmt. Nach Übermittlung Ihrer Urkunden prüfen wir im Vorfeld die Möglichkeit der Zulassung zum Promotionsverfahren. Es gelten folgende Richtlinien:
Ablauf
1. Benötigt werden folgende Unterlagen:
2. Nach Überprüfung Ihrer übermittelten Dokumente werden diese an unsere Partner-Universität weitergeleitet. Sie erhalten von uns innerhalb von sechs Wochen einen Bescheid über die Zulassung zum Verfahren.
3. Persönliche Vorstellung beim möglichen Doktorvater/-mutter
4. Aufnahmeprüfung mündlich und schriftlich und Einschreibung an der Partner-Universität
5. Nach 4 Semestern wird die Disputation abgelegt; diese besteht aus der Vorstellung der Dissertationsschrift und einer Prüfung in fünf Fächern aus dem Bereich Agrarwissenschaften.
5. Im achten Semester ist die Beendigung des Verfahrens durch das Rigorosum (Defense) möglich.
7. Promotionsfeier mit Überreichung der Urkunde.
Änderungen des Studienablaufes seitens der Universität vorbehalten.
Das Verfahren richtet sich in erster Linie an Personen mit naturwissenschaftlichem Hintergrund. Darüber hinaus ist es auch Absolventen aus allen anderen Fachbereichen möglich, dieses Verfahren zu initiieren und ein interdisziplinäres Thema zu bearbeiten.
Die Verfahren werden stets bei allen Pflichtterminen durch unsere Experten persönlich begleitet und in organisatorischen Belangen betreut. Während der gesamten Dissertationsdauer steht Ihnen NEPROM als Ansprechpartner zur Seite.
AbsolventInnen dieses Verfahrens erwerben den Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation und benötigen keine Habilitation, um sich für eine ordentliche Professur zu bewerben.
Voraussetzungen
Die Zulassung wird ausschließlich durch unsere Partner-Universität bestimmt. Nach Übermittlung Ihrer Urkunden prüfen wir im Vorfeld die Möglichkeit der Zulassung zum Promotionsverfahren. Es gelten folgende Richtlinien:
Ablauf
1. Benötigt werden folgende Unterlagen:
2. Nach Überprüfung Ihrer übermittelten Dokumente werden diese an unsere Partner-Universität weitergeleitet. Sie erhalten von uns innerhalb von sechs Wochen einen Bescheid über die Zulassung zum Verfahren.
3. Persönliche Vorstellung beim möglichen Doktorvater/-mutter
4. Aufnahmeprüfung mündlich und schriftlich und Einschreibung an der Partner-Universität
5. Nach 4 Semestern wird die Disputation abgelegt; diese besteht aus der Vorstellung der Dissertationsschrift und einer Prüfung in fünf Fächern aus dem Bereich Biologie.
5. Im achten Semester ist die Beendigung des Verfahrens durch das Rigorosum (Defense) möglich.
7. Promotionsfeier mit Überreichung der Urkunde.
Änderungen des Studienablaufes seitens der Universität vorbehalten
Das Verfahren richtet sich in erster Linie an Personen mit naturwissenschaftlichem Hintergrund. Darüber hinaus ist es auch Absolventen aus allen anderen Fachbereichen möglich, dieses Verfahren zu initiieren und ein interdisziplinäres Thema zu bearbeiten.
Die Verfahren werden stets bei allen Pflichtterminen durch unsere Experten persönlich begleitet und in organisatorischen Belangen betreut. Während der gesamten Dissertationsdauer steht Ihnen NEPROM als Ansprechpartner zur Seite.
AbsolventInnen dieses Verfahrens erwerben den Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation und benötigen keine Habilitation, um sich für eine ordentliche Professur zu bewerben.
Voraussetzungen
Die Zulassung wird ausschließlich durch unsere Partner-Universität bestimmt. Nach Übermittlung Ihrer Urkunden prüfen wir im Vorfeld die Möglichkeit der Zulassung zum Promotionsverfahren. Es gelten folgende Richtlinien:
Ablauf
1. Benötigt werden folgende Unterlagen:
2. Nach Überprüfung Ihrer übermittelten Dokumente werden diese an unsere Partner-Universität weitergeleitet. Sie erhalten von uns innerhalb von sechs Wochen einen Bescheid über die Zulassung zum Verfahren.
3. Persönliche Vorstellung beim möglichen Doktorvater/-mutter
4. Aufnahmeprüfung mündlich und schriftlich und Einschreibung an der Partner-Universität
5. Nach 4 Semestern wird die Disputation abgelegt; diese besteht aus der Vorstellung der Dissertationsschrift und einer Prüfung in fünf Fächern aus dem Bereich Chemie.
5. Im achten Semester ist die Beendigung des Verfahrens durch das Rigorosum (Defense) möglich.
7. Promotionsfeier mit Überreichung der Urkunde.
Änderungen des Studienablaufes seitens der Universität vorbehalten.
Das Verfahren richtet sich in erster Linie an Personen mit naturwissenschaftlichem Hintergrund. Darüber hinaus ist es auch Absolventen aus allen anderen Fachbereichen möglich, dieses Verfahren zu initiieren und ein interdisziplinäres Thema zu bearbeiten.
Die Verfahren werden stets bei allen Pflichtterminen durch unsere Experten persönlich begleitet und in organisatorischen Belangen betreut. Während der gesamten Dissertationsdauer steht Ihnen NEPROM als Ansprechpartner zur Seite.
AbsolventInnen dieses Verfahrens erwerben den Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation und benötigen keine Habilitation, um sich für eine ordentliche Professur zu bewerben.
Voraussetzungen
Die Zulassung wird ausschließlich durch unsere Partner-Universität bestimmt. Nach Übermittlung Ihrer Urkunden prüfen wir im Vorfeld die Möglichkeit der Zulassung zum Promotionsverfahren. Es gelten folgende Richtlinien:
Ablauf
1. Benötigt werden folgende Unterlagen:
2. Nach Überprüfung Ihrer übermittelten Dokumente werden diese an unsere Partner-Universität weitergeleitet. Sie erhalten von uns innerhalb von sechs Wochen einen Bescheid über die Zulassung zum Verfahren.
3. Persönliche Vorstellung beim möglichen Doktorvater/-mutter
4. Aufnahmeprüfung mündlich und schriftlich und Einschreibung an der Partner-Universität
5. Nach 4 Semestern wird die Disputation abgelegt; diese besteht aus der Vorstellung der Dissertationsschrift und einer Prüfung in fünf Fächern aus dem Bereich Geographie.
5. Im achten Semester ist die Beendigung des Verfahrens durch das Rigorosum (Defense) möglich.
7. Promotionsfeier mit Überreichung der Urkunde.
Änderungen des Studienablaufes seitens der Universität vorbehalten.
Das Verfahren richtet sich in erster Linie an Personen mit naturwissenschaftlichem Hintergrund. Darüber hinaus ist es auch Absolventen aus allen anderen Fachbereichen möglich, dieses Verfahren zu initiieren und ein interdisziplinäres Thema zu bearbeiten.
Die Verfahren werden stets bei allen Pflichtterminen durch unsere Experten persönlich begleitet und in organisatorischen Belangen betreut. Während der gesamten Dissertationsdauer steht Ihnen NEPROM als Ansprechpartner zur Seite.
AbsolventInnen dieses Verfahrens erwerben den Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation und benötigen keine Habilitation, um sich für eine ordentliche Professur zu bewerben.
Die Zulassung wird ausschließlich durch unsere Partner-Universität bestimmt. Nach Übermittlung Ihrer Urkunden prüfen wir im Vorfeld die Möglichkeit der Zulassung zum Promotionsverfahren. Es gelten folgende Richtlinien:
1. Benötigt werden folgende Unterlagen:
2. Nach Überprüfung Ihrer übermittelten Dokumente werden diese an unsere Partner-Universität weitergeleitet. Sie erhalten von uns innerhalb von sechs Wochen einen Bescheid über die Zulassung zum Verfahren.
3. Persönliche Vorstellung beim möglichen Doktorvater/-mutter
4. Aufnahmeprüfung mündlich und schriftlich und Einschreibung an der Partner-Universität
5. Nach 4 Semestern wird die Disputation abgelegt; diese besteht aus der Vorstellung der Dissertationsschrift und einer Prüfung in fünf Fächern aus dem Bereich Physik.
5. Im achten Semester ist die Beendigung des Verfahrens durch das Rigorosum (Defense) möglich.
7. Promotionsfeier mit Überreichung der Urkunde.
Änderungen des Studienablaufes seitens der Universität vorbehalten.
Nähere Informationen zum Verfahren und zu den Kosten erteilen wir Ihnen gern auf Anfrage.
Dieses Verfahren kann bereits zu Beginn des 5. Semesters beendet werden und richtet sich in erster Linie an Personen mit wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund. Es wird zudem gerne von Personen genutzt, die ein interdisziplinäres Thema mit Bezug zu Wirtschaftswissenschaften bearbeiten möchten, weil ihre berufliche Tätigkeit die Basis dafür bietet.
Die Verfahren werden stets bei allen Pflichtterminen durch unsere Experten persönlich begleitet und in organisatorischen Belangen betreut. Während der gesamten Dissertationsdauer steht Ihnen NEPROM als Ansprechpartner zur Seite.
AbsolventInnen dieses Verfahrens erwerben den Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation und benötigen keine Habilitation, um sich für eine ordentliche Professur zu bewerben.
Die Zulassung und der Promotionsablauf werden ausschließlich durch unsere Partneruniversitäten bestimmt. Nach Übermittlung Ihrer Urkunden prüfen wir im Vorfeld die Möglichkeit der Zulassung zum Promotionsverfahren. Es gelten folgende Richtlinien:
1. Benötigt werden folgende Unterlagen:
2. Nach Überprüfung Ihrer übermittelten Dokumente werden diese an unsere Partner-Universität weitergeleitet. Sie erhalten von uns innerhalb von sechs Wochen einen Bescheid über die Zulassung zum Verfahren.
3. Persönliche Vorstellung mit Aufnahmegespräch und Einschreibung an der Partner-Universität (Aufnahmegespräch, Einschreibung als Doktorand an der Universität)
4. Im ersten Semester legen Sie das erste Summary von 30 Seiten vor und werden dazu befragt.
5. Im dritten Semester legen Sie das zweite Summary von 30 Seiten vor und werden dazu befragt.
6. Anfang des fünften Semesters legen Sie ein Summary von 30 Seiten aus den ersten beiden Abhandlungen vor, ergänzen das im Zusammenhang mit einem Fachbereich Ihrer Wahl und werden dazu befragt (State Doctoral Exam).
7. Bereits zu Beginn des fünften Semesters können Sie Ihre Gesamtdissertation im Rahmen eines Rigorosums verteidigen.
8. Promotionsfeier mit Überreichung der Urkunde.
Änderungen des Studienablaufes seitens der Universität vorbehalten.
Nähere Informationen zum Verfahren und zu den Kosten erteilen wir Ihnen gern auf Anfrage.
Kostenlose Erstberatung anfordernDas Verfahren richtet sich in erster Linie an Personen mit wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund. Darüber hinaus ist es auch Absolventen aus allen anderen Fachbereichen möglich, dieses Verfahren zu initiieren und ein interdisziplinäres Thema zu bearbeiten.
Die Verfahren werden stets bei allen Pflichtterminen durch unsere Experten persönlich begleitet und in organisatorischen Belangen betreut. Während der gesamten Dissertationsdauer steht Ihnen NEPROM als Ansprechpartner zur Seite.
AbsolventInnen dieses Verfahrens erwerben den Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation und benötigen keine Habilitation, um sich für eine ordentliche Professur zu bewerben.
Die Zulassung und der Promotionsablauf werden ausschließlich durch unsere Partneruniversitäten bestimmt. Nach Übermittlung Ihrer Urkunden prüfen wir im Vorfeld die Möglichkeit der Zulassung zum Promotionsverfahren. Es gelten folgende Richtlinien:
1. Benötigt werden folgende Unterlagen:
2. Nach Überprüfung Ihrer übermittelten Dokumente werden diese an unsere Partneruniversität weitergeleitet. Sie erhalten von uns innerhalb von sechs Wochen einen Bescheid über die Zulassung zum Verfahren.
3. Persönliche Vorstellung mit Aufnahmeprüfung in Form eines Fachgesprächs und Einschreibung als Doktorand an der Universität
4. Nach 4 Semestern wird die Disputation abgelegt; diese besteht aus der Vorstellung der Dissertationsschrift und einer Prüfung in fünf Fächern aus dem Bereich Management.
5. Rigorosum
6. Promotionsfeier mit Überreichung der Urkunde
Änderungen des Studienablaufes seitens der Universität vorbehalten.
Nähere Informationen zum Verfahren und zu den Kosten erteilen wir Ihnen gern auf Anfrage.
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